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Schweizer Holz Förderung (SHF)

Neues SHF-Inkasso ab 2021

Das bei den Waldeigentümern eingeforderte SHF-Inkasso ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Aufgaben des Vereins Schweizer Holz Förderung sowie von WaldSchweiz und seiner kantonalen Mitgliederorganisationen.

Das bisherige SHF-Inkasso, mit 1 Franken pro m3 auf verkauftem Säge-Rundholz abgerechnet, wird ab dem 01.01.2021 auf allen geernteten und verkauften Sortimenten mit 50 Rappen pro Festmeter Holzmasse erhoben. Diese Systemänderung entspricht den veränderten Bedingungen im Wald.

Hilfestellungen zur Umsetzung des SHF-Inkassos finden Sie in den neuen Richtlinien vom Juli 2020.

An diese Verbände fliessen die SHF-Beiträge  (vgl. Grafik rechts)

25 Prozent der waldseitig eingezogenen Mittel werden von WaldSchweiz direkt an den Verein Schweizer Holz Förderung weitergeleitet. Neben den Waldeigentümern leisten die Holzindustrie und Hobelwerke Beiträge an diesen Verein. Er generiert Mittel, mit denen rasch und unbürokratisch gemeinsame, für die Wald- und Holzwirtschaft bedeutende Projekte finanziert werden können.

45 Prozent der waldseitig eingezogenen Mittel gehen an WaldSchweiz. Diese werden von WaldSchweiz gemäss Statuten als variable Mitgliederbeiträge geführt. Zusammen mit den fixen Mitgliederbeiträgen und den Überschüssen aus den Dienstleistungen des Verbandes werden damit die Kernleistungen des Verbands finanziert.

30 Prozent der waldseitig eingezogenen Mittel bleiben bei den kantonalen Mitgliederorganisationen (Mitglieder von WaldSchweiz). Dessen Gremien verfügen autonom über deren Verwendung.

Verein SHF und Organe

Waldbesitzer und Säger haben diese Institution 1949 solidarisch gegründet. Heute ist die Schweizer Holz Förderung als Verein gemäss Art. 60ff. ZGB organisiert. Er wird von WaldSchweiz, Holzindustrie Schweiz (HIS) und dem Verband Schweizer Hobelwerke (VSH) getragen.