Home ThemenRechtlichesDatenschutz

Datenschutz

Gerne informieren wir hier über Aktualitäten rund um das Thema Datenschutz

Neues Datenschutzgesetz ab 1. September 2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden, das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG), die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) am 1. September 2023 in Kraft zu setzen. Ursprünglich war dafür die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen. 

Die Revision des Datenschutzrechts wurde notwendig, um der technologischen Entwicklung und der digitalen Transformation unserer Gesellschaft gerecht zu werden. Die neuen Bestimmungen stellen zudem die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicher und ermöglichen es, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarats zu ratifizieren. Diese Anpassungen im neuen Datenschutzrecht sind wichtig, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleibt. 

Das neue DSG führt insbesondere die folgenden wesentlichen Veränderungen für Unternehmen ein:

  • Nur noch die Daten natürlicher Personen sind künftig betroffen, die von juristischen Personen nicht mehr.

  • Genetische und biometrische Daten werden in die Definition der besonders schützenswerten Daten aufgenommen.

  • Die Grundsätze "Privacy by Design" (Datenschutz durch Technikgestaltung) und "Privacy by Default" (Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen) werden eingeführt.

  • Folgenabschätzungen müssen durchgeführt werden, sofern ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen besteht.

  • Die Informationspflicht wird ausgeweitet: Bei jeder Beschaffung von Personendaten – und nicht mehr nur von sogenannten besonders schützenswerten Daten – muss die betroffene Person vorgängig informiert werden.

  • Ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten wird obligatorisch. Die DSV sieht jedoch eine Ausnahme für KMU vor, deren Datenbearbeitung nur ein geringes Risiko von Verletzungen der Persönlichkeit von betroffenen Personen mit sich bringt.

  • Eine rasche Meldung ist erforderlich, wenn die Datensicherheit verletzt wurde. Sie ist an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu richten.

  • Der Begriff Profiling (die automatisierte Bearbeitung personenbezogener Daten) wurde in das Gesetz aufgenommen.

Mit der Inkraftsetzung des neuen Datenschutzgesetzes und der Verordnungen auf den 1. September 2023 kommt der Bundesrat einem Anliegen aus der Wirtschaft nach, indem die Umsetzungsfrist den Datenschutzverantwortlichen genügend Zeit verschafft, um die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen. 

Zur Medienmitteilung des Bundesrats mit den neuen Gesetzes- und Verordnungstexten

FAQ's des neuen Dateschutzrechts (Stand 1. September 2022)

 

(Quelle: Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden)