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Mehrwertsteuer

Gerne informieren wir hier über Aktualitäten rund um das Thema Mehrwertsteuer

Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine

Bisher waren nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen ab einem Umsatz von CHF 150'000.- mehrwertsteuerpflichtig. Ab 1. Januar 2023 erhöht sich die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht auf neu CHF 250'000.-.

Zur Medienmitteilung des Bundesrats

 

 

(Quelle: Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden)