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Biken im Wald soll geregelt werden

Biken im Wald erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Doch es prallen verschiedene Interessen aufeinander. WaldSchweiz fordert, dass die Waldeigentümerinnen und -eigentümer für ihre Leistungen entschädigt werden. Dies beinhaltet das Zurverfügungstellen des Waldbodens für Mountainbike-Infrastrukturen, aber auch die Abgeltung von Mehraufwänden und Mindererträgen bei der Waldbewirtschaftung.

Zur Medienmitteilung       (fr)        (it)

Unsere Wälder bieten mit über 30'000 km Waldstrassen und 20'000 km signalisierten Wanderwegen viel Raum für Freizeitaktivitäten. Das ist gut so und ist eine von der Gesellschaft eingeforderte Ökosystemleistung des Waldes. Aber Mountainbiken hat in den letzten Jahren massiv an Beliebtheit gewonnen. Viele Bikende bewegen sich auf den offiziellen Infrastrukturen, einige suchen jedoch auch den Weg auf illegalen Trails oder Trampelpfaden im freien Waldgelände. Mit der zunehmenden Zahl von Erholungssuchenden, die den Wald in Anspruch nimmt, prallen verschiedene Interessen aufeinander. Lenkungsmassnahmen können helfen, diese Konflikte zu entschärfen. WaldSchweiz empfiehlt den Waldeigentümerinnen und -eigentümern, sich gegenüber Lenkungsmassnahmen mit vertraglichen Lösungen offen zu zeigen.

WaldSchweiz anerkennt das Bedürfnis der Erholungssuchenden, sich mit dem Mountainbike im Wald zu bewegen, doch muss dies geordnet und koordiniert erfolgen, um den Einfluss auf Wald, Fauna und Waldbewirtschaftung möglichst gering zu halten. Denn jeder Wald hat eine Eigentümerin oder einen Eigentümer, deren Eigentumsrechte zu respektieren sind.

Entlang von Mountainbike-Infrastrukturen entstehen Kosten

Auf welcher Art von Wegen im Wald mit dem Mountainbike gefahren werden darf, ist in den Kantonen unterschiedlich und zum Teil wenig klar geregelt. Sicher ist: Rückegassen oder erst durch regelmässiges Befahren oder Begehen entstandene Trails und Trampelpfade gelten nicht als Weg. Deren Befahren stellt eine unzulässige nachteilige Waldnutzung dar und überschreitet das freie Betretungsrecht. Die Kantone sind gefordert, ihre Vorschriften klar zu formulieren und dabei den bundesrechtlichen Rahmen zu berücksichtigen.

In der Umgebung von offiziellen Mountainbike-Infrastrukturen und entlang von illegalen Trails sind die Waldbewirtschafter mit Mehraufwänden und Mindererträgen konfrontiert. Sei es für zusätzliche Sicherungsmassnahmen oder Erschwernisse bei der Holzernte, was schnell hohe Kosten verursachen kann. Die Waldpolitik des Bundes setzt sich zum Ziel, dass Aufwände von Waldeigentümerinnen und -eigentümern sowie der Waldbewirtschaftenden, die bei der Erbringung gewünschter Waldleistungen entstehen, abgegolten werden. Deshalb setzt sich WaldSchweiz dafür ein, dass die Waldleistungen – auch das Biken im Wald – in Wert gesetzt werden. Unter Inwertsetzung ist nicht nur die Deckung der Mehraufwände und Mindererträge zu verstehen, es soll auch etwas für das Zurverfügungstellen des Waldbodens für Mountainbike-Infrastrukturen eingefordert werden.

Die Festlegung eines Velowegnetzes für die Freizeit, wie es das Veloweggesetz des Bundes vorsieht, und von Bikerouten im Wald soll grundsätzlich auf der bestehenden offiziellen Infrastruktur, wie z.B. Waldstrassen erfolgen. Bei der Planung haben die Kantone auf die Anliegen der Forstwirtschaft Rücksicht zu nehmen.

1 – 2 Franken pro Laufmeter

 WaldSchweiz hat ein Merkblatt für Waldeigentümerinnen und -eigentümer erstellt, welches ihnen helfen soll, ihre Leistungen einzufordern. Denn mit der Errichtung respektive Legalisierung von Mountainbike-Trails oder- Pisten duldet die Eigentümerschaft ausdrücklich eine Nutzung ihres Waldbodens, die über das freie Betretungsrecht hinausgeht.

Es gibt keine Richtwerte, wie hoch ein Grundbeitrag für das Zurverfügungstellen des Waldbodens ausfallen soll. WaldSchweiz erachtet einen jährlichen Betrag zwischen einem und zwei Franken pro Laufmeter als gerechtfertigt. Dabei soll nach Nutzungsintensität und Ausbaustandard abgestuft werden. Dass dieser Betrag gerechtfertigt ist, zeigt der Triemli-Biketrail am Uetliberg in Zürich. Dieser hat seit der Pandemie weiter an Beliebtheit gewonnen und zählt heute über 60’000 Abfahrten pro Jahr. Der jährliche Erholungswert des 3,5 km langen Trails wird auf mehrere Hunderttausend Franken geschätzt.

Die Finanzierung von Bau, Unterhalt und Entschädigung an die Waldeigentümerschaft ist grundsätzlich Sache der Trägerschaft der Mountainbike-Infrastruktur. Als Finanzierungsmodelle sind denkbar: Mitgliederbeiträge oder Spenden der Nutzniessenden, Sponsoring oder Beiträge von Gemeinden oder Kantonen.

Sensibilisierung ist wichtig

Zu erfolgreichen Lenkungsmassnahmen gehört auch die Sensibilisierung der Mountainbikenden. Die Bikeverbände sowie die Trägerschaften der Bike-Infrastrukturen sollen deshalb die Verhaltensregeln aktiv den Bikenden kommunizieren. Hierzu sind insbesondere der Waldknigge (www.waldknigge.ch) oder der Mountainbike-Kodex der Suva (https://www.suva.ch/de-ch/praevention/freizeit/sicherheit-auf-dem-velo/mountainbike-sicher-und-ruecksichtsvoll-durch-die-natur) massgebend.

WaldSchweiz setzt sich dafür ein, dass der Wald seine Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen heute und künftig erfüllen kann. Im Kontext des Klimawandels und der veränderten Ansprüche der Gesellschaft an den Wald sind alle Akteure gefordert. Dazu braucht es Verständnis für die Waldbewirtschaftung und den Willen der Anspruchsgruppen, einen Dialog auf Augenhöhe zu führen. Nur so können gemeinsam tragbare Lösungen entwickelt werden.

Hier zum Merkblatt für Waldeigentümer/-innen    

 

 

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