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Verband & PolitikLesezeit 3 min.

Breite Unterstützung für Weiterführung der Massnahmen aus der Motion Fässler

Der Ständerat will die zusätzlichen Massnahmen zur Anpassung der Schweizer Wäldern an den Klimawandel über 2024 hinaus fortführen. Zudem will er dafür mehr Bundesgelder einsetzen. Er hat am 19. Dezember 2023 eine Motion von WaldSchweiz-Präsident Daniel Fässler angenommen. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 31 zu 4 Stimmen bei drei Enthaltungen. Die Motion geht an den Nationalrat.

Bereits 2021 haben National- und Ständerat der Motion (20.3745) von Ständerat Daniel Fässler, Präsident von WaldSchweiz, zur Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes deutlich zugestimmt. Nachdem die eidgenössischen Räte auch den nötigen Krediten zugestimmt hatten, konnten für die Jahre 2021 bis 2024 zusätzliche Bundesmittel von nicht weniger als 100 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Die Kantone ihrerseits waren bereit, Äquivalenzbeiträge in der gleichen Höhe zu leisten. Damit konnte ein erster, wichtiger Schritt unternommen werden, um den Defiziten in der Waldpflege entgegenzuwirken und die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung der Wälder zu verbessern, welche sich durch den Klimawandel verschlechtern. Ende 2024 wird diese Finanzierung auslaufen. Deshalb gilt es nun, rechtzeitig eine Folgelösung aufzugleisen.

Bedarf in den Kantonen ist da

Mit dem in Erfüllung des Postulats Fässler 23.3220 vorgelegten Fachbericht vom 30. August 2023 hat das Bundesamt für Umwelt dargelegt, dass die Eingaben der Kantone bei der Bedarfsumfrage des Bundes mit 123 Millionen Franken deutlich höher ausfielen als die in Umsetzung der Motion 20.3745 zur Verfügung gestellten 100 Millionen Franken. Die gestützt auf diese Motion beschlossenen und finanzierten Massnahmen werden Ende 2024 auslaufen. Die zuständige kantonale Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) hatte daher im März 2023 bei allen Kantonen eine Umfrage durchgeführt, um den Bedarf für die Zukunft zu erfragen. Diese Umfrage ergab, dass die bisherigen Massnahmen sich bewährt haben. Der Bedarf übersteigt die bisherigen Bundesmittel inklusive der für die Jahre 2021-2024 zusätzlich zur Verfügung stehenden 25 Millionen Franken pro Jahr. Die Kantone sprachen sich klar dafür aus, dass die Massnahmen ab 2025 weitergeführt und definitiv in die Programmvereinbarung Wald aufgenommen werden sollen.

Waldpflege dient der Sicherstellung der Waldleistungen

Laut Waldgesetz ist der Wald so zu bewirtschaften, dass er heute und in Zukunft alle Funktionen und Leistungen nachhaltig erfüllen kann. "Darunter fallen Leistungen zur Bereitstellung der Ressource Holz, zur Stärkung der Biodiversität, zur Speicherung von Trinkwasser, für die Erholung von uns Menschen und auch die Klimaleistungen in Form von Kühlung und Speicherung von Kohlenstoff. Es ist nicht garantiert, dass der Wald, diese Leistungen auch in Zukunft im gewünschten Mass erbringt. Denn in vielen Fällen ist die Waldpflege und die Waldnutzung ein Defizitgeschäft. Mit der Folge, dass vor allem in topografisch schwierigeren Gebieten viele Wälder zu wenig gepflegt werden." so Ständerat Fässler. Eine Folge davon ist, dass die Wälder überaltern, was sie anfällig für Störungen macht und ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel mindert. Darüber hinaus wird nur rund die Hälfte des nachwachsenden Rohstoffes Holz genutzt und stattdessen Holz aus dem Ausland importiert. Mit der Weiterführung der Massnahmen aus der Motion Fässler sollen die zusätzlichen Mittel für die Teilprogramme «Schutzwald», «Waldbiodiversität» und «Waldbewirtschaftung» verstetigt werden. Ausserdem sollen die zusätzlichen Massnahmen in den Bereichen «Stabilitätswaldpflege», «Sicherheitsholzschläge» und «klimaangepasste Waldverjüngung» fortgeführt werden. Das Geschäft geht jetzt in den Nationalrat.

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