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WaldKongress 2026: Freier Zugang als Strapaze für den Wald?

Die dritte Ausgabe des Nationalen WaldKongresses findet am 19. August 2026 im Rathaus Bern statt. Im Zentrum der Veranstaltung steht die Frage, ob das freie Betretungsrecht unter dem aktuellen Nutzungsdruck im Wald noch zeitgemäss ist oder ob es Anpassungen benötigt.

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Anmeldung zum Waldkongress 2026

«Das Betreten von Wald und Weide in ortsüblichem Umfange ist grundsätzlich jedermann gestattet». So ist es seit dem 1. Januar 1912 in der Schweiz zivilrechtlich verankert (Art. 699 Abs. 1 Zivilgesetzbuch, ZGB). Dieser Sachverhalt, allgemein bekannt als «freies Betretungsrecht», ist heute zum Türöffner fast aller Aktivitäten im Wald geworden. Die Frage stellt sich: Ist das Recht aus dem frühen letzten Jahrhundert noch zeitgemäss? Das freie Betretungsrecht stammt aus einer Zeit, in der die nichtberuflichen Tätigkeiten im Wald sich etwa auf gelegentliches Brennholz-, Beeren- oder Pilzsammeln beschränkten – einer Welt ohne Mountainbikes, Vitaparcours und Seilparks, ohne Jogger, Wald-Kitas und Lasergames. Die Ansprüche an den Wald und die Anspruchsgruppen haben sich mit dem wachsenden Bedürfnis nach Erholung und Freizeit seither stark verändert, ferner ist die Bevölkerung zahlenmässig stark gewachsen.

Dieser Thematik widmet sich der 3. Nationale WaldKongress am 19. August 2026 im Berner Rathaus, organisiert durch WaldSchweiz, dem Dachverband der Waldeigentümerinnen und -eigentümer. Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Gruppen, die heute den Wald nutzen, sprechen in Fachreferaten und Talkrunden über die Bedeutung des freien Betretungsrechts aus ihrer Perspektive. Mit einem Blick in die Nachbarländer werden auch alternative Möglichkeiten zur schweizerischen Regelung zum Vergleich herangezogen. Das Ziel ist, ein möglichst gutes gegenseitiges Verständnis für die verschiedenen Bedürfnisse im Wald zu schaffen sowie Wege und Lösungsansätze zu finden für ein reibungsloses Miteinander. Gleichzeitig geht es um den Wald selbst und darum, die Waldökosystemleistungen auch in Zukunft sicherstellen zu können.

Der erhöhte Freizeitdruck auf den Wald kann zu Haftungsfragen für die Waldeigentümerschaft führen und macht sich sowohl im Naturschutz als auch in der Forstarbeit bemerkbar. Unverständnis seitens Waldspaziergängerinnen und -spaziergänger über Absperrungen für die Forstarbeit auf «ihrem» Weg – also die gebietsweise Einschränkung des freien Betretungsrechts – sind dabei genauso Thema wie die zunehmende Störung von Wildtieren abends, nachts sowie in der Brut- und Setzzeit, wenn sich Personen für die Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten abseits der markierten Wald- und Wanderwege begeben.

Rechtliche Möglichkeiten der Waldeigentümerinnen und -eigentümer

Der Nationale WaldKongress 2026 will einerseits mit objektivem Fachwissen zur sachlichen Diskussion beitragen, andererseits auch kritischen Fragen Raum geben: Ist die bestehende gesetzliche Regelung noch zeitgemäss oder ist eine Anpassung denkbar und sinnvoll? Welche Möglichkeiten haben Waldeigentümerinnen und -eigentümer, um das freie Betretungsrecht in bestimmten Situationen punktuell einzuschränken? Wie muss die

Bestimmung «in ortsüblichem Umfange» heute ausgelegt werden? Wo liegen heute die einvernehmlichen Lösungsansätze?

Am Nationalen WaldKongress vom Mittwoch, 19. August 2026, 9:45 bis 16 Uhr, können Sie vor Ort im Rathaus Bern teilnehmen. Die Teilnahmegebühr beträgt 200 Franken (Studierende 50 Franken). Darin sind die Tagungsgebühr sowie die Verpflegung (Stehlunch am Mittag und Networking-Apero nach der Veranstaltung) inbegriffen. Der Anlass wird deutsch-französisch simultanübersetzt.

Kontakt

Benno Schmid
Leiter Kommunikation und Politik, WaldSchweiz
+41 32 625 88 71
Mail

 

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