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Zeitschriften | Verband & PolitikLesezeit 2 min.

WaldSchweiz fordert Runden Tisch mit Bundesrat Albert Rösti

Die Schweizer Wälder leiden unter der Hitze und der Trockenheit. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Gelder für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel aus der Finanzplanung gestrichen. Für WaldSchweiz, den Verband der Waldeigentümer, ist das nicht akzeptabel. Deshalb fordert WaldSchweiz vom zuständigen Departementsvor-steher, Bundesrat Albert Rösti, die rasche Einberufung eines Runden Tisches. Die aktuelle Lage ist mit den Betroffenen der Wald- und der Holzwirtschaft zu diskutieren, und es sind kurz- und mittelfristige Massnahmen festzulegen, um auf die besorgnis-erregende Situation zu reagieren.

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Die anhaltend hohen Temperaturen, verbunden mit einer ausserordentlichen Trockenheit setzen dem Wald in der Schweiz stark zu. Blätter verfärben sich und fallen frühzeitig von den Bäumen, ganze Bäume oder Baumteile sterben ab und stellen ein Risiko für die Waldarbeiterinnen und -arbeiter sowie für die Waldbesucherinnen und -besucher dar. Seit Jahren versuchen die Waldeigentümerinnen und -eigentümer sowie die kantonalen Forstdienste, den Wald unter dem Aspekt der Klimaverträglichkeit umzubauen, indem klimaresistente Baumarten gefördert werden. Dass nun der Bundesrat inmitten der aktuellen Krisenlage diese Gelder streichen möchte, ist für WaldSchweiz, den Verband der Waldeigentümer, unverständlich und inakzeptabel.

 

Die aktuelle Situation in den Schweizer Wäldern ist aussergewöhnlich und erfordert dringliche Massnahmen. Trockenheit und Hitze führen zu Schäden, unter denen die Wälder nicht nur kurzfristig leiden werden. Wo Schutzwälder betroffen sind, ist der Schutz von Siedlungen und Infrastrukturen gefährdet. WaldSchweiz fordert deshalb vom zuständigen Departementsvorsteher, Bundesrat Albert Rösti, einen Runden Tisch, um in einem Aktionsplan rasch umsetzbare Lösungsansätze festzulegen. Die vom Parlament beschlossene, zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel darf nicht gestoppt werden, sondern muss gemäss dem klaren und wiederholt geäusserten Willen des Parlamentes langfristig gewährleistet werden.

 

Verbundaufgabe von Bund und Kantonen

 

Die Förderung der Waldpflege ist eine Verbundaufgabe, für welche Bund und Kantone gemeinsam die finanzielle Verantwortung tragen. In den Programmvereinbarungen regeln sie die gemeinsame Finanzierung jeweils für vier Jahre, wobei sich Bund und Kantone üblicherweise finanziell paritätisch beteiligen.

 

Mit der Annahme der Motion 20.3745 «Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes» von Ständerat und WaldSchweiz-Präsident Daniel Fässler hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, für die Jahre 2021 bis 2024 zusätzlich zu den Programmvereinbarungen Wald 25 Millionen Franken pro Jahr für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel einzusetzen. Dieser Auftrag wurde umgesetzt. 2023 hat dann der Ständerat und 2024 auch der Nationalrat der Motion 23.4155 «Wald. Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend» von Ständerat Daniel Fässler gegen den Antrag des Bundesrates wiederum


deutlich zugestimmt. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, die Bundesbeiträge für die Programmvereinbarungen Wald auch für die Jahre 2025 bis 2028 um jährlich 25 Millionen Franken zu erhöhen. Mit dem Verpflichtungskredit im Umweltbereich für die Jahre 2025 bis 2028 hat das Parlament jedoch selber eine Kürzung um 30 Prozent beschlossen, sodass jährlich noch 17.5 Millionen Franken zur Verfügung standen. Dieser Betrag wurde mit dem Entlastungspaket 27 noch einmal um zwei Prozent gekürzt. In der Integrierten Finanz- und Aufgabenplanung (IFAP) für die Jahre 2027 bis 2029 hat der Bundesrat nun diese zusätzlichen Finanzen für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel komplett aus der Finanzplanung gestrichen.

 

Drei neugeschaffene Massnahmenpakete

 

Die vom Parlament beschlossenen, zusätzlichen Mittel flossen in die bestehenden drei Teilprogramme der mit den Kantonen abgeschlossenen Programmvereinbarungen Wald (Schutzwald, Waldbewirtschaftung und Waldbiodiversität) sowie in neu geschaffene, ergänzende Massnahmenpakete. Es sind dies:

·       die klimaangepasste Waldverjüngung: Förderung des gezielten Aufwuchses und der Pflanzung von zukunftsfähigen, hitze- und trockenheitsresistenten Baumarten (wie Eichen oder Kirschbäume) anstelle anfälliger Monokulturen;

·       die Stabilitäts-Waldpflege: Durchführung von gezielten forstlichen Pflegemassnahmen zur Erhöhung der Widerstandskraft junger und labiler Waldbestände gegen Stürme, Borkenkäfer und Trockenstress; sowie

·       die Sicherheitsholzschläge: Vorbeugender und akuter Schlag von geschwächten, absterbenden Bäumen (z. B. durch das Fichtensterben) entlang von Infrastrukturen (wie Strassen und Schienen) sowie in stark frequentierten Erholungswäldern, um die öffentliche Sicherheit zu garantieren.

 

Um die Wälder fit für den Klimawandel zu halten, ist die langfristige Weiterführung der zusätzlichen Gelder eine unabdingbare Voraussetzung.

 

Kontakt

Benno Schmid
Leiter Kommunikation und Politik, WaldSchweiz
+41 32 625 88 71
Mail

 

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